- betrieblicher Ausbildungsplan
- betriebsindividuell aufzustellende sachliche und zeitliche Ordnung der Berufsausbildung, die mit dem Ausbildungsberufsbild, dem Ausbildungsrahmenplan und den Prüfungsanforderungen (⇡ Ausbildungsordnung) abgestimmt sein muss. Bei der Erstellung des b. A. werden die Ausbildungsbetriebe nach § 45 BBiG von Ausbildungsberatern der zuständigen Stellen unterstützt und kontrolliert.- Vgl. auch ⇡ betriebliche Ausbildung.
Lexikon der Economics. 2013.